Constitution for Societas Liturgica

Die Satzung wurde auf dem im Juli abgehaltenen Geschäftstreffen der Societas Liturgica genehmigt 2021.

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PREAMBLE
Societas Liturgica came into existence through the initiative of Wiebe Vos, a pastor of the Dutch Reformed Church. In 1962 he founded Studia Liturgica as an international and ecumenical journal for liturgical research and renewal. Three years later, Vos called together a conference of twenty-five liturgists from Europe and North America at the Protestant Community of Grandchamp, in Neuchâtel, Switzerland. At this gathering it was resolved to found a Societas Liturgica, “an association for the promotion of ecumenical dialogue on worship, based on solid research, with the perspective of renewal and unity”. The first official meeting of Societas Liturgica took place in 1967 at Driebergen in the Netherlands.
ARTIKEL I: NAME & PURPOSE

Section A. The name of the association will be Societas Liturgica, hereinafter referred to as the Societas.

Section B. The Societas will:

1. Encourage research in the field of liturgical studies and allied subjects, einschließlich derpastorale Implikationen einer solchen Forschung;
2.
Facilitate the exchange of the results of this research and other liturgical knowledge;
3. Versuchen Sie, das gegenseitige Verständnis der liturgischen Traditionen der verschiedenen zu vertiefen Christliche Bekenntnisse;
4.
Seek ways to make clear the relevance of liturgy in the contemporary world.

Section C. This aim will be pursued by:

  1. Holding biennial general meetings of the Societas, called Congresses;
  2. Calling, if desired, smaller meetings of the Societas;
  3. Publishing the journal Studia Liturgica (hereinafter referred to as Studia);
  4. Promoting other publications that serve the purpose of the Societas.
ARTIKEL II: MEMBERSHIP

Section A. Die Mitgliedschaft ist offen zu sein:

  1. diejenigen, Lehre oder Forschung in liturgischen und verwandte Studien;
  2. diejenigen, die aktiv an der offiziellen liturgischen Kommissionen tätig sind;
  3. diejenigen, die so sind bedeutende Beiträge zur liturgischen Leben der Kirchen;
  4. wie andere Personen als die Societas Vielleicht möchten Sie einladen,.

Section B. Anträge auf Mitgliedschaft werden an den Generalsekretär der Societas mit der schriftlichen Empfehlung von zwei Mitgliedern eingereicht werden. Für die Annahme eines Antrags ist die Zustimmung der Mehrheit des Rates erforderlich required. Mitglieder gewählt
zwischen den Sitzungen der Societas als Mitglieder anerkannt und willkommen geheißen werden
Als nächstes nehmen sie an einem Kongress teil.

Section C. Die Mitglieder sind in der guten Stellung berücksichtigt werden, wenn sie ihre Jahresbeiträge gezahlt. Nur Mitglieder in good standing in die Teilnahme an der Hauptversammlung abstimmen.

Abschnitt D. Die Mitglieder sind für den Beitrag zur laufenden Leben der Societas durch die Teilnahme an Hauptversammlungen verantwortlich (Kongresse und ihre Business-Meetings), Anbieten von Materialien zur Veröffentlichung in Studien, und durch die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Abschnitt E. Die Mitglieder haben das Recht, für alle Business-Meeting Diskussion beitragen, um zu allen Vorschlägen an Geschäftstreffen legte abstimmen, In den für die Wahl zum Amt kandidieren, Offiziere und Mitglieder des Rates zu wählen und alle Veröffentlichungen von der Societas produziert erhalten.

ARTIKEL III: QUORUM
Die Beschlussfähigkeit der Mitgliedschaft zur Abstimmung Zwecke wird erreicht, wenn 10% der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit des Rates wird erreicht, wenn 51% der Mitglieder des Rates anwesend sind.
ARTIKEL IV: GOVERNANCE

The Societas wird von einem gewählten Rat regiert. Als Gesellschaft, es wird Entscheidungen nach sorgfältiger Überlegung treffen, Suche nach der Weisheit und Erfahrung aus vielen Stimmen gegebenenfalls, welche ihrer Mitglieder umfassen können, die ökumenische Kreis derer, die im liturgischen Bereich, Personal, Freiwillige, Ratsmitglieder und andere mit Wissen seiner Mission.

ARTIKEL V: DER RAT: ITS Beamte und Mitglieder

Section A. Die Angelegenheiten der Societas werden von einem Rat verwaltet: eine Führungskraft Ausschuss (die "Officers"), bestehend aus einem Präsidenten, a President-Elect, die beiden gewählt Mitglieder des Sekretariats, und die beiden Co-Schatzmeister, zusammen mit sechs Mitgliedern-at-groß.

Section B. Wahl der Vorstandsmitglieder und Ratsmitglieder.

  1. Alle Mitglieder des Rates werden von der Mitgliedschaft in der vorliegenden Societas auf der Hauptversammlung gewählt. Um ins Amt gewählt werden, muss eine Person auf dem Kongress und Business-Meeting anwesend sein. Jedes Mitglied der Societas in einem guten Ruf kann Büro suchen.
  2. Nominierungen werden vom Sekretariat bis zu einer Woche vor Beginn des Kongresses und Hauptversammlung angenommen. Eine Person kann für mehr als ein Büro nominiert werden, kann jedoch nur ein gewählt.
  3. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung an der Business-Meeting sein, es sei denn, der Kandidat ist unbehindert. The order of the elections will be: President-Elect; Secretariat; Schatzmeister; Mitglieder-at-large. Die Amtsträger und Mitglieder auf freiem Fuß werden gewählt unter Verwendung eines gereihten und übertragbaren Abstimmungsverfahrens.
  4. Die Offiziere dienen jeweils eine zweijährige Amtszeit; Der President-Elect übernimmt automatisch das Amt des Präsidenten am Ende der ersten Amtszeit oder wenn der Präsident verhindert ist a Begriff. Das Sekretariat und die Schatzmeister können sich zur Wiederwahl stellen Abschluss ihrer Amtszeit.
    The
    sechs Mitglieder auf freiem Fuß haben eine Amtszeit von vier Jahren, wobei drei bei jeder Hauptversammlung in den Ruhestand treten. Der Präsident bei Pensionierung nicht als Präsidenten gewählt.

Section C. Zu den Aufgaben des Rates.
Der Rat hat die Befugnis, im Namen der Societas zwischen Hauptversammlungen handeln. All Members of Council will have the following responsibilities:

  1. Rat teilnehmen Sitzungen, ob elektronisch oder persönlich gespeichert;
  2. die Verantwortung für das Geschäft der Societas die sich aus seinen Zweck zu sein;
  3. , die Organisation der Kongresse und andere Veranstaltungen zu beaufsichtigen;
  4. zur treuhänderischen Aufsicht aller Societas Fonds beizubehalten;
  5. Mitgliedsbeiträge festzustellen,;
  6. um alle Termine zu genehmigen;
  7. die Politik, die die Societas leiten wird zu schreiben;
  8. für alle Entscheidungen und Handlungen des Rates verantwortlich für die Mitgliedschaft zu sein;
  9. um die Verbindung zwischen der Societas und ihre Mitglieder pflegen;
  10. um auf die Mitgliedschaft in regelmäßigen Abständen berichten;
  11. zur Überwachung der Studia Liturgica und andere Publikationen zu erhalten;
  12. to have authority to remove a member of Council for failure to perform the duties of a Council member or for serious breaches of ethical conduct, von einem fünfundsiebzig Prozent Stimme. In dieser Angelegenheit das betroffene Mitglied nicht wählen können.

Abschnitt D. Die Aufgaben des Executive Committee und Leiter.
Der Exekutivausschuss hat die Befugnis, im Namen des Rates zwischen den Sitzungen zu handeln, including the work of organizing the Congress.

    1. Der Präsident übernimmt die Führung des Rates und der Mitglieder der Societas:
      ein. gewährleistet die Integrität und die Erfüllung der Prozess des Rates;
      b. arbeitet mit dem Sekretariat bei der Forderung nach Tagesordnungspunkte, Festlegung der Tagesordnung für die Tagungen des Rates;
      c. den Vorsitz im Rat und Hauptversammlungen;
      d. stellt sicher, dass der Rat führt die Geschäfte im Einklang mit ihren eigenen Regeln;
      e. sorgt dafür, dass Beratungen sind fair, öffnen, gründlich, rechtzeitig, geordnete und auf den Punkt;
      f. arbeitet mit dem Sekretariat, Treasurer and local committee in order to carry out the wishes of the Council for the Congresses;
      G. sichergestellt, dass die Kongresse und andere Veranstaltungen sind gut organisiert;
      h. stellt sicher, dass der gewählte Präsident ist bereit für die Rolle des Präsidenten;
      ich. können die Societas und den Rat an Dritte bei der Bekanntgabe dar Rates genannten Politik.
    2. Der President-Elect:
      ein. Vorsitz des Rates und der Hauptversammlungen in Abwesenheit oder auf Antrag des Präsidenten;
      b. erfährt die Rolle und die Aufgaben des Präsidenten und die Art und Weise der Führung der Societas;
      c. geht davon aus, wie Verantwortlichkeiten, wie sie durch den Präsidenten zugeordnet werden, der Rat oder die Hauptversammlung;
      d. nimmt das Amt des Vorsitzenden sollte der Amtsinhaber nicht in der Lage, die Aufgaben dieses Amtes erfüllen.
    3. Das Sekretariat:
      ein. nimmt und pflegt alle Minuten des Rates und Hauptversammlungen;
      b. behält die Mitgliedschaftsrollen, Aufzeichnungen Zahlungen der Mitgliedsbeiträge, und andere Informationen, die der Rat für notwendig hält;
      c. überwacht den Beitrittsprozess; nimmt Nominierungen für alle Ämter und sorgt dafür, dass der Wahlprozess ordnungsgemäß durchgeführt;
      d. ist für die Kommunikation mit der Mitgliedschaft, einschließlich Mailing verantwortlich, Rundschreiben, Email, Webseiten und soziale
      Medien;
      e. arbeitet mit dem Präsidenten, President-Elect, Schatzmeister und Lokalkomitee der Organisation der Kongresse und ist verantwortlich für:ich. die Registrierung und Erfassung der Kongressgebühren;
      ii. Der Tagesablauf;
      iii. die Überprüfung der vorgeschlagenen nicht-Plenarvorträge und die Terminplanung von Papieren und anderen Präsentationen;
      iv. Übersetzungen.
    4. Die Co-Schatzmeister:
      ein. müssen in den örtlichen Gerichtsbarkeiten über eine angemessene Stellung verfügen, um die Führung von Konten in den Vereinigten Staaten und der Eurozone zu erleichtern;
      b. direkte treuhänderische Verantwortung für alle Fonds von Societas;
      c. hält genaue Finanzdaten und berichtet regelmäßig an den Rat und die Hauptversammlung;
      d. erzeugt ein Budget für den Rat, Kongresse und andere Veranstaltungen;
      e. überwacht mit dem Editor von Studia die Finanzen der Fachzeitschrift;
      f. beaufsichtigt die Arbeit der Unterschatzmeister der Rat für notwendig hält;
      G. Zeichen alle Verträge im Namen des Rates und der Societas;
      h. sichergestellt, dass die Finanzpolitik des Rates eingehalten werden;
      ich. verwaltet Stipendienfonds und finanzielle Hilfe;
      j. nicht die Societas mit jedem Schulden belasten, ohne die Zustimmung des Rates oder der Societas.

Abschnitt E. Vergütung von Amtsträgern und Ratsmitgliedern.

Amtsträger und andere Ratsmitglieder erhalten keine Vergütung für die Ausübung ihrer Pflichten als Amtsträger und Ratsmitglieder. Sie erhalten einen angemessenen Ersatz für Auslagen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rat entstehen, wie etwa Reisekosten für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen.

Abschnitt F. Haftung von Amtsträgern und Ratsmitgliedern.

Keine Person, die als Amtsträger oder Ratsmitglied fungiert, und der für solche Dienstleistungen außer der Erstattung von Auslagen nicht entschädigt wird, haftet allein aufgrund solcher Leistungen als Geschäftsführer, leitender Angestellter oder Treuhänder für jede Handlung oder Unterlassung, die zu einem Schaden oder einer Verletzung eines anderen führt, wenn diese Person in gutem Glauben und im Rahmen ihrer amtlichen Funktionen und Pflichten gehandelt hat, es sei denn, solche Schäden oder Verletzungen wurden durch vorsätzliches oder mutwilliges Fehlverhalten verursacht.

ARTICLE VI: STUDIA LITURGICA

Section A. Die allgemeine Aufsicht und Verwaltung von Studia Liturgica.

  1. Der Rat überwacht den Betrieb und die Finanzen von Studien und ermächtigt die Vertrag mit einem Verlag.
  2. Der Editor-in-Chief und das Editorial Board werden durch Mehrheitsbeschluss des Rates ernannt. Der Chefredakteur wird für eine sechsjährige Amtszeit ernannt, die für die gesamte oder einen Teil einer sechsjährigen Amtszeit verlängert werden kann. Members of the Editorial Board serve for a four-year term.
  3. Der Chefredakteur legt für jeden Rat einen Bericht vor Treffen persönlich oder in Schreiben. Der Chefredakteur kann an der Ratssitzung teilnehmenEinstellungen mit Stimme, aber nicht abstimmen.
  4. Der Chefredakteur leitet die Arbeit des Redaktionsausschusses und der Redaktionsassistenten
  5. Der Chefredakteur dient als primäre Verbindung zum Vertragsverleger von Studien und erfüllt die in diesem Vertrag festgelegten redaktionellen Pflichten..

Section B. The Editorial Organization and Process

  1. The Editor-in Chief:
    ein. establishes standard style/format of the journal;
    b. receives proposed papers;
    c. sends papers for jurying/review (to editorial board and other members);
    d. collects responses and sends comments to authors;
    e. edits or oversees editing of approved papers;
    f. finds translators when necessary;
    G. sends final version of the edited material to the formatter;
    h. reviews proofs and blue lines.
  2. Der Vertragsverleger:
    ein. ist zuständig für alle Belange des Lektorats, Produktion, Herstellung, Design, Förderung, Marketing, Vertrieb und Lizenzierung von Studien;

    b. unterhält die Datenbank und Rechnung für Nichtmitglieder und Institutionen Abonnenten;

    c. hält den Vorrat an alten Ausgaben aufrecht und führt Bestellungen für den Kauf von alten Ausgaben aus dem im Vertrag angegebenen Umfang;

    d. erfüllt alle anderen Verpflichtungen, die in der vertraglichen Vereinbarung festgelegt sind.
  3. The Editorial Board:
    ein. is appointed by the Council;
    b. consists of six persons, selected with attention to linguistic, ecclesiastical and geographic distribution, vier Jahre dienen Begriff;
    c. nimmt während des alle zwei Jahre stattfindenden Kongresses an einer Sitzung des Redaktionsausschusses teil;

    d. über den Chefredakteur schlägt dem Rat die Redaktionspolitik vor;

    e. schlägt Peer-Reviewer im Allgemeinen vor und, ab und zu, für bestimmte Artikel;

    f. unterstützt die Arbeit der Zeitschrift durch
    ich. Ermutigung von Societas-Mitgliedern, Artikel einzureichenStudien,
    ii. Identifizierung potenzieller Autoren, die eine Veröffentlichung in Betracht ziehen könnten In Studien, and

    iii. empfehlen Studien als Publikationsort für andere Gelehrte.
ARTICLE VII: COMMITTEES
The Council will have the power to establish any committee to conduct the business of the Societas. The President may appoint, with the Council’s approval, any member in good standing to chair such a committee.
ARTICLE VIII: DUES

The Fiscal Year of the Societas will begin on January 1 and end on December 31 of the same year.

Section A. An annual membership fee will be established and adjusted when necessary by the Council. The Council may establish types of fees for membership.

Section B. A member is in good standing when the membership fee has been paid in full. A member may not vote if their membership fee is in arrears upon notification from the Secretariat.

Section C. Membership may be revoked if annual fees have not been paid for two consecutive years.

Abschnitt D. Die Societas ist bis zur Auflösung unbefristet. Bei Auflösung, sein Vermögen gespendet werden, wie vom Rat oder dem Exekutivkomitee oder dem bestimmt verbleibende Amtsträger an eine qualifizierte Wohltätigkeitsorganisation für einen oder mehrere steuerbefreite Zwecke innerhalb der Bedeutung von Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code der Vereinigten Staaten, or entsprechende Abschnitte einer künftigen Bundesabgabenordnung.

ARTICLE IX: MEETINGS

Section A. Generalversammlungen der Mitglieder werden normalerweise alle zwei Jahre in Verbindung mit Versammlungen des Kongresses abgehalten. Section B. Sondersitzungen, einschließlich digital vermittelter Meetings, kann vom Präsidenten mit Zustimmung des Exekutivkomitees einberufen werden.

ARTICLE X: BY-LAWS AND AMENDMENTS TO THE CONSTITUTION

Amendments to the Constitution are made with By-laws. By-laws contain details necessary to amplify and carry out the provisions of the Constitution. All By-laws dealing with the same general subject are grouped together by section under one article.

Section A. By-laws

  1. A motion to amend the Constitution may be proposed by any member in good standing, but must first be entertained
    and approved by the Council before adoption. By-laws that are not amendments to the constitution may be proposed
    by members of the Societas.
  2. By-laws must be in accordance with this Constitution as amended.
  3. By-laws must be sponsored by at least two persons, one being a member of the Council.
  4. By-laws must be approved by a two-thirds majority of the Council Members in attendance.
  5. Once approved by the Council, a notice with the proposed amendment must be circulated to the membership no later than ninety (90) days prior to the General Meeting.
  6. By-laws must be approved by a two-thirds majority of the members present at the General Meeting.
  7. By-laws go into effect immediately after adoption unless otherwise specified.
ARTICLE XI: RATIFICATION
This constitution shall go into effect upon ratification by two-thirds of the members present at a General Meeting.

 

PROFESSIONELLES VERHALTEN DER MITGLIEDER
Die Mitglieder der Societas Liturgica bilden eine internationale Gemeinschaft liturgischer Gelehrter, Pädagogen und Praktiker, Förderung des Studiums und der Entwicklung von Liturgie und Gottesdienst in einem ökumenischen Forum.

Während die Untersuchungsfreiheit das Herzstück dieses Unternehmens ist, Diese Freiheit bringt die Verantwortung für professionelles Verhalten mit sich. Als gelehrte Gesellschaft, Wir fordern von unseren Mitgliedern ein professionelles Verhalten, das frei von jeglicher Form von Belästigung und Diskriminierung ist, wenn sie an Sitzungen und Veranstaltungen teilnehmen. Moreover, als Mitglieder und Vertreter von Glaubensgemeinschaften, Wir erwarten voneinander ein Verhalten, das diesen Glaubensverpflichtungen entspricht.

Klicken Sie unten, um unsere vollständige Richtlinie zum professionellen Verhalten anzuzeigen